Garantie

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fÜr ihr martin-instrument

Alle Martin-Gitarren sind für die Dauer von zwei Jahren mit einer eingeschränkten Garantie gegen Material-und Produktionsfehler ausgestattet.

Freundlich möchten wir Sie auf Ihre Sorgfaltspflicht hinweisen. Kümmern Sie sich gut um Ihr schönes Instrument, dann haben Sie sehr lange Freude daran.

Diese eingeschränkte Garantie ist nur gültig, wenn das Instrument bei einem autorisierten Händler von C. F. Martin & Co., Inc. (folgend: „C. F. Martin") in der Schweiz erworben wurde.

Haben Sie ein Problem mit Ihrem Instrument, kontaktieren Sie bitte den Martin-Händler, bei dem Sie das Instrument gekauft haben.

Nicht von C. F. Martin ausdrücklich autorisierte Reparaturen und Umbauten führen zum Verfall der Garantie.

Auf begrenzter Basis garantiert C. F. Martin folgende Garantie auf das Gehäuse der Instrumente gegen Material- und Verarbeitungsfehler.

Garantieleistungen müssen ausschliesslich bei einem autorisierten Martin Händler angemeldet und durchgeführt werden. Jegliche nicht autorisierte Reparatur oder bauliche oder dauerhaft kosmetische Veränderung oder Anpassung machen diese beschränkte Garantie nichtig.

Bestimmte garantiepflichtige Reparaturen können sichtbar sein. C. F. Martin übernimmt keine Verantwortung für solche Auswirkungen.

Alle Versand- und Versicherungskosten sowie Vorkehrungen für den Zweck der Suche und/oder Festlegung einer garantiepflichtigen Reparatur sind vom Besitzer des Instruments zu tragen. Für Beschädigungen und/oder Zerstörung und/oder Diebstahl und/oder Verlust des Instruments vor, während oder nach dem Versand zu der Servicestelle wird keine Haftung übernommen. Der Eigentümer trägt die gesamten Risiken, die mit einer Unterversicherung oder dem Verzicht einer Versicherung auf alle Schäden oder Verlust des Instruments, die während dem Transport des Instruments an das Werk von C. F. Martin und/oder an ein Garantiezentrum zur Prüfung von und/oder der Durchführung einer garantiepflichtigen Reparatur entstehen können.

Die eingeschränkte Garantie deckt nicht den normalen Verschleiss des Instruments. Die folgenden Komponenten unterliegen dem Verschleiss und sind daher von dieser eingeschränkten Garantie ausgeschlossen, es sei denn, C. F. Martin stellt fest, dass der Schaden durch fehlerhafte Materialien oder Verarbeitung entstanden ist:

  • Mechaniken
  • Griffbretter
  • Stege
  • Stegplatten
  • Stegstifte
  • Sättel
  • Endstifte
  • Saiten
  • Bünde
  • Muttern
  • Schlagbretter

Diese eingeschränkte Garantie deckt bestimmte Anpassungen nicht, die aufgrund von normalem Gebrauch und der daraus resultierenden Abnutzung entstehen.

Zusätzlich zu den oben aufgezählten Ausschlüssen, schliesst diese eingeschränkte Garantie auch alle der folgenden Punkte aus:

  • Risse im Holz und andere Schäden, die durch Feuchtigkeit oder Temperatur ausserhalb der empfohlenen Bereiche, die in den Anweisungen von C. F. Martin in der Benutzerhandbuch-Broschüre "Pflege & Unterhaltsanleitung Ihres Martin-Instruments" entstehen, niedergeschrieben sind.
  • Risse in der Lackierung, die durch schnellen Temperaturwechsel, kalten und/oder heissen Temperaturen ausserhalb der empfohlenen Bereiche wie die in den Anweisungen von C. F. Martin in der Benutzerhandbuch-Broschüre "Pflege & Unterhaltsanleitung Ihres Martin-Instruments" entstehen, niedergeschrieben sind.
  • Ton oder Klangbeschwerden
  • Transportschäden
  • Naturkatastrophen
  • Unfälle, einschliesslich Schäden durch Stösse
  • Fehlgebrauch oder Missbrauch des Instruments
  • Unsachgemässer Gebrauch, Wartung und/oder Pflege des Instruments, einschliesslich jeder Handlung oder Unterlassung, die im Widerspruch zu den Anweisungen von C. F. Martin in der Benutzerhandbuch-Broschüre "Pflege & Unterhaltsanleitung Ihres Martin-Instruments" festgehalten sind.
  • Schäden an der Oberfläche, die durch den Kontakt mit verschiedenen Substanzen wie Reinigungsmittel, Alkohol, Parfüm, Hand- oder Körperlotionen, Kosmetika, Insektenschutzmittel, Silikon-Produkte, Schweiss und vielen anderen Materialen entstehen. Die vorstehend aufgezählten und referenzierten Ausschlüsse stellen keine vollständige Liste der Ausschlüsse von dieser eingeschränkten Garantie dar. C. F. Martin behält sich das ausschliessliche Recht vor, zu untersuchen und zu entscheiden, ob eine Anfrage für eine garantiepflichtige Reparatur eines Instruments unter dieser eingeschränkten Garantie ausgeschlossen ist.